Der Kopf dröhnt, die Nase läuft und im Hals kratzt es unangenehm. Ätzend! Aber kein Weltuntergang: Krank sein kann jeden treffen – auch während der Ausbildung.
Viele Azubis fragen sich dann: Wem muss ich Bescheid sagen? Brauche ich sofort eine Krankschreibung? Was ist mit der Berufsschule? Und darf ich eigentlich das Haus verlassen?
Keine Sorge: Wir zeigen dir, was du wissen solltest.
Krank in der Ausbildung – das Wichtigste auf einen Blick
1. Krank? Sofort Bescheid sagen!
Informiere deinen Ausbildungsbetrieb unverzüglich – am besten bevor deine Arbeitszeit beginnt.
2. Berufsschule? Ebenfalls informieren!
Wenn du an einem Berufsschultag krank bist, musst du auch die Schule nach deren Vorgaben informieren.
3. Krankschreibung ab Tag 1?
Nicht automatisch. Grundsätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung erst nötig, wenn du länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig bist. Dein Betrieb kann aber verlangen, dass du schon ab dem ersten Tag zum Arzt gehst.
4. Papier-Attest?
Bei gesetzlich Versicherten läuft die Krankmeldung heute normalerweise elektronisch (eAU). Du musst die AU-Daten in der Regel nicht mehr selbst beim Betrieb abgeben.
5. Urlaub und krank?
Mit ärztlichem Nachweis werden die Krankheitstage nicht auf deinen Urlaub angerechnet.
6. Wichtig: Krankmelden heißt nicht, dass du deine Krankheit oder Diagnose verraten musst. Deinen Arbeitgeber musst du grundsätzlich nur über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren.
📞 Die Krankmeldung: Wen muss ich informieren?
Wenn du krank bist und nicht in den Ausbildungsbetrieb kommen kannst, musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren. Das bedeutet: nicht erst irgendwann im Laufe des Vormittags, sondern möglichst vor Beginn deiner Arbeitszeit.
Wie du dich krankmelden musst, hängt von den Regeln in deinem Betrieb ab. Manche Unternehmen möchten einen Anruf, andere akzeptieren beispielsweise E-Mail, SMS oder ein internes Meldesystem.
Am besten schaust du deshalb nach, was in deinem Ausbildungsbetrieb vereinbart ist.
Tipp: Ein kurzer Anruf beim Ausbilder oder bei der zuständigen Ansprechperson ist oft der sicherste Weg. So kannst du direkt sagen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich fehlen wirst.
Eine Diagnose musst du deinem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitteilen. Du musst also nicht erzählen, ob du beispielsweise eine Erkältung, Magen-Darm-Probleme oder etwas anderes hast.
🏫 Und was ist mit der Berufsschule?
Wenn du an einem Berufsschultag krank bist, musst du auch die Berufsschule informieren. Welche genaue Form dafür gilt – zum Beispiel Anruf im Sekretariat, Nachricht über ein Schulportal oder eine schriftliche Entschuldigung – kann von der Schule bzw. den schulischen Regelungen abhängen.
Wichtig ist deshalb: Nicht davon ausgehen, dass eine Krankmeldung beim Ausbildungsbetrieb automatisch auch die Schule erreicht.
Informiere im Zweifel also Betrieb und Schule.
Auch während der Berufsschulzeit gilt: Der Besuch der Berufsschule gehört zu deinen Pflichten in der Ausbildung. Wenn du krank bist, musst du dein Fehlen entsprechend entschuldigen.
🩺 Brauche ich ab dem ersten Tag eine Krankschreibung?
Hier gibt es eine wichtige Änderung beziehungsweise einen Punkt, der in älteren Ratgebern häufig falsch oder missverständlich dargestellt wird.
Nein, gesetzlich musst du nicht automatisch ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Die gesetzliche Grundregel lautet: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Der Arbeitgeber darf allerdings verlangen, dass du bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung hast.
Beispiel:
Du bist am Montag krank.
- Montag: Krankmeldung beim Betrieb
- Dienstag: weiterhin krank → erneut nichts verschlafen, sondern die betrieblichen Vorgaben beachten
- Mittwoch: weiterhin krank
- Donnerstag: immer noch krank → jetzt greift grundsätzlich die gesetzliche Nachweispflicht
- Aber: Dein Betrieb kann festlegen, dass du bereits am Montag eine ärztliche Bescheinigung benötigst.
👉 Deshalb lohnt sich ein Blick in deine betrieblichen Regeln oder eine Nachfrage beim Ausbilder.
💻 Was ist eigentlich die eAU?
Vielleicht kennst du noch den Begriff „gelber Schein“. Bei gesetzlich Versicherten läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heute normalerweise elektronisch.
Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die erforderlichen Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
Das bedeutet: Du musst deinem Betrieb die AU in der Regel nicht mehr selbst auf Papier vorbeibringen. Deine Pflicht, dich beim Betrieb krankzumelden, bleibt aber bestehen!
Wichtig: Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten privatärztlichen Behandlungen oder für privat Versicherte. Dann kann weiterhin eine Papierbescheinigung notwendig sein.
💰 Bekomme ich trotz Krankheit meine Ausbildungsvergütung?
Grundsätzlich ja.
Für Auszubildende gilt: Bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit wird die Ausbildungsvergütung grundsätzlich bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Das ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Danach kann bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich Krankengeld von der Krankenkasse in Betracht kommen. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und kann niedriger sein als die bisherige Ausbildungsvergütung.
Übrigens: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht grundsätzlich erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
🌴 Krank im Urlaub? Deine Urlaubstage sind nicht automatisch weg!
Du hast Urlaub und wirst krank? Dann solltest du dich ärztlich untersuchen lassen und die Arbeitsunfähigkeit nachweisen lassen.
Denn: Krankheitstage, die während des Urlaubs durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, dürfen nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet werden. Das steht in § 9 Bundesurlaubsgesetz.
Das bedeutet aber nicht, dass du die Urlaubstage einfach selbst „zurückbuchen“ kannst. Die entsprechenden Tage werden nicht als Urlaubstage verbraucht; wann du sie später nimmst, muss entsprechend mit dem Betrieb abgestimmt werden.
📱 Krankgeschrieben – darf ich dann überhaupt raus?
Ja. Arbeitsunfähig bedeutet nicht automatisch, dass du das Bett nicht verlassen darfst.
Entscheidend ist, dass dein Verhalten deiner Genesung nicht entgegensteht.
Ein kurzer Einkauf, ein Spaziergang an der frischen Luft oder ein Arztbesuch kann je nach Erkrankung völlig unproblematisch sein. Eine wilde Partynacht, obwohl du wegen einer Erkrankung eigentlich Ruhe brauchst, wäre dagegen eine andere Sache.
Du musst also nicht automatisch zu Hause bleiben, nur weil du krankgeschrieben bist.
📸 Und was ist mit Social Media?
Hier gilt: Überlege kurz, was du postest.
Wenn du dich wegen einer Erkrankung krankmeldest und anschließend Bilder von einer Party, einem Festival oder einer anderen Aktivität veröffentlichst, kann das Fragen aufwerfen.
Aber auch hier gilt: Ein einzelnes Foto beweist nicht automatisch, dass jemand nicht krank ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände und ob das Verhalten mit der Erkrankung und der Genesung vereinbar ist.
⚠️ Kann ich wegen einer Krankheit gekündigt werden?
Hier ist ebenfalls Vorsicht mit alten Ratgebern angesagt.
Der Satz „Wenn du krank bist, kann dein Arbeitgeber dich kündigen“ ist für Auszubildende viel zu pauschal.
Für ein normales Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz gilt: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden.
Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich nur aus einem wichtigen Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Eine normale Erkrankung bedeutet also nicht automatisch, dass eine Kündigung möglich ist.
Anders kann die Situation beispielsweise bei sehr speziellen oder schwerwiegenden Umständen sein. Deshalb sollte man bei Problemen mit dem Ausbildungsbetrieb frühzeitig mit der zuständigen Kammer, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebsrat oder einer Beratungsstelle sprechen.
✅ Deine Checkliste, wenn du krank bist
Du fühlst dich morgens richtig schlecht? Dann:
☑️ Betrieb unverzüglich informieren
☑️ Berufsschule informieren, wenn du Unterricht hättest
☑️ Sagen, wie lange du voraussichtlich fehlst
☑️ Prüfen, ob dein Betrieb eine AU ab dem ersten Tag verlangt
☑️ Falls nötig: Arzttermin organisieren
☑️ Bei gesetzlicher Versicherung an die eAU denken – die Daten werden normalerweise elektronisch übermittelt
☑️ Bei Krankheit im Urlaub: ärztlichen Nachweis besorgen
☑️ Bei längerer Krankheit rechtzeitig klären, wie es weitergeht
❤️ Und zum Schluss: Erst gesund werden!
Krankheit ist keine Schwäche und auch kein Grund für ein schlechtes Gewissen. Wenn du wirklich krank bist, solltest du dich auskurieren.
Das Wichtigste ist: Melde dich rechtzeitig, halte dich an die Regeln deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule – und kümmere dich um deine Gesundheit.
Dann kannst du hoffentlich bald wieder fit in Ausbildung und Schule durchstarten. 💪