AUSBILDUNGS UND BERUFSINHALT
„Aus drei mach eins“ – mit dem neuen Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement werden
die bisherigen Berufsbilder „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Kaufmann/frau für
Bürokommunikation“ und „Bürokaufmann/frau“ zusammengeführt. Die Ausbildung startete erstmals im Herbst 2014 und vereinigt branchenübergreifend die kaufmännischen Ansprüche der Privatwirtschaft mit den speziellen Anforderungen einer öffentlichen Verwaltung. Tätigkeitsschwerpunkte sind Assistenz und Sekretariatsarbeiten mit modernster Bürokommunikationstechnik. Hinzu kommen organisatorische Aufgaben, Materialbeschaffung
und kaufmännisches Rechnungswesen. Kaufleute für Büromanagement verfügen auch über die Fach und Rechtskenntnisse um Sachbearbeiterfunktionen zu übernehmen und Kunden zu betreuen bzw. beraten.
AUSBILDUNGSDAUER
3 Jahre
AUSBILDUNGSABLAUF
Die praktische Ausbildung erfolgt bei den verschiedensten Geschäftsbereichen des Landratsamtes in Aalen (z. B. Personal, Soziales, Sicherheit und Ordnung, Baurecht und Naturschutz,
Kämmerei, Gesundheit) – überwiegend im Bereich
der Verwaltungssekretariate.
Sofern es der Wohnort der Auszubildenden zulässt, ist auch eine Zuteilung zu unseren Außenstellen in Schwäbisch Gmünd und Ellwangen möglich.
Ergänzend dazu ist die Kaufmännische Berufsschule in Ellwangen zu besuchen (Blockunterricht).
Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden Seminare angeboten.
DIE GESTRECKTE ABSCHLUSSPRÜFUNG
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 der Abschlussprüfung (informationstechnisches Büromanagement) statt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres folgt Teil 2 mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Die Vergütung richtet sich nach dem Ausbildungsvergütungstarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in der jeweils geltenden Fassung. Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt (Stand März 2019):
Im 1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 €
Im 2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 €
Im 3. Ausbildungsjahr: 1.114,02 €
Zusätzlich werden monatlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 € sowie eine jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) gewährt.