AUSBILDUNGS- UND BERUFSINHALT
Schwerpunkt der Tätigkeit im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Anwendung von Gesetzen. Beamte im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst müssen die jeweilige Rechtslage kennen und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Das können für den Bürger belastende (Entzug der Fahrerlaubnis), wie auch begünstigende Maßnahmen (Erteilung einer Baugenehmigung) sein. Wenn ein Gesetz Entscheidungsspielräume zulässt, sollten sie diese nutzen können – kreativ, engagiert, kritisch und zum Wohle der Bürger. Es wird erwartet, dass sie nach Abschluss der Ausbildung in der Lage sind, sich in die verschiedensten Aufgabengebiete einzuarbeiten.
AUSBILDUNGSDAUER
2 Jahre