Nach dem Steuerberatungsgesetz hat der Steuerberater die Aufgabe, seine Auftraggeber in
allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten, zu vertreten
und ihnen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Die steuerliche Beratung ist deshalb vor allem eine vorausschauende Konzeptions- und Gestaltungsberatung.
Der Steuerberater erstellt Steuererklärungen für alle Steuerarten und prüft Steuerbescheide. Er
begleitet die Außenprüfungen durch das Finanzamt und kontrolliert die Prüfungsberichte.
Der Steuerberater unterstützt seine Mandanten bei der Erfüllung von Buchführungspflichten.
Hierzu gehören auch die Einrichtung und die Erledigung der Buchführung in der betriebsentsprechenden Struktur.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse ist eine besonders wichtige Aufgabe, die in den verschiedensten Aufgabenteilungen mit dem Unternehmen erfüllt wird. Der Steuerberater berät bei der Verbesserung von Betriebs- und Verwaltungsabläufen und bei der Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS).
Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung gehören zusammen
Betriebswirtschaftliche Beratung ist Teil der Tätigkeit des Steuerberaters. Steuerliche und
betriebswirtschaftliche Fragestellungen sind so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale
steuerliche Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung nicht möglich ist.
Als Unternehmensberater nimmt der Steuerberater Einfluss auf die Festlegung von Unternehmensstrategien und Personalentscheidungen. Er erstellt Umsatz- und Gewinnprognosen, um auf Änderungen der wirtschaftlichen Unternehmensdaten rechtzeitig reagieren zu können. Er richtet seine Beratung auf langfristige und dauerhafte Entwicklungen aus.
Beratung im Interesse des Mandanten
Auch in seiner betriebswirtschaftlichen Beratung ist der Steuerberater aufgrund des Berufsrechts allein dem Interesse des Mandanten verpflichtet. Die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallenden Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Daten und Informationen können nicht ohne besonderen Auftrag an Dritte, z.B. an Behörden oder Kreditinstitute, gelangen.
Schwerpunkte der betriebswirtschaftlichen Beratung sind u.a. Rechnungswesen, Kosten- und
Leistungsrechnung, Rentabilitätsplanung, Finanzplanung, Controlling, die Mitwirkung bei der
Planung der Investitions-, Finanzierungs- und auch der Ausschüttungspolitik sowie die RatingBeratung.
Weitere klassische Beratungsfelder sind die Unternehmensgründung, die Unternehmensnachfolge, die Rechtsformwahl, die Standortwahl und Veränderungsnotwendigkeiten sowie die Unternehmensbewertung.
Berufsverbundene Rechtsberatung
Dem Steuerberater ist es oft aufgegeben, auch zu mit seiner eigentlichen Berufsarbeit verbundenen anderen Rechtsgebieten Beurteilungen abzugeben, z. B. in gesellschaftsrechtlichen Fragen, allgemeinen Zivilrechtsfragen, auch im Familien- und Erbrecht. Die Übernahme der Testamentsvollstreckung ist ein weiteres Tätigkeitsfeld des Steuerberater.
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit, d.h. sie gründen Unternehmen oder arbeiten freiberuflich. Mit diesem Schritt sind naturgemäß Chancen und Risiken verbunden.
Die qualifizierte Beratung durch den Steuerberater hilft in den vier Phasen der Existenzgründung:
- Prüfung auf Realisierbarkeit,
- Festlegung der Unternehmensziele,
- Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie,
- Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
Der Steuerberater ermittelt und erschließt öffentliche Fördermittel von Bund, Ländern und Europäischer Union, die der Existenzgründer häufig gar nicht kennt, und hilft bei der Antragstellung.
Detaillierte Infos finden Sie in der Broschüre.