DAA Ostwürttemberg

Geld vom Staat – Attraktivste Förderung aller Zeiten der Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeit mit erhöhten Vollzuschüssen zum Lebensunterhalt

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Über das Aufstiegs-BaföG (AFBG) ist eine altersunabhängige Förderung der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher möglich.

Ab 01.08.2020 gelten

  • Maßnahmekosten (Schulgeld): die einkommensabhängige Förderung wird zu 50% als Zuschuss gewährt.
  • Für Ausbildungen in Vollzeit: ein Unterhaltsbeitrag für max. 24 Monate, der nicht zurückgezahlt werden muss und der mit Höchstbeträgen für Ledige ohne Kind von 783 Euro pro Monat, für Verheiratete ohne Kind von 1018 Euro monatlich absolut vergleichbar mit anderen Ausbildungsvergütungen ist!

Für jedes Kind: 235 Euro monatlich, für Zahlungen von Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen zusätzlich 109 Euro

  • Die Höhe des Unterhaltsbeitrages ist einkommens-und vermögensabhängig. Hinweise zu Freibeträgen, die Antragsformulare und viele weitere Informationen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de
In Kooperation mit: