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Arbeitszeiten in der Ausbildung

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Wusstest du, dass die Dauer deiner Arbeits- und Pausenzeiten gesetzlich vorgegeben ist? Die Bestimmungen dazu regelt das Arbeitszeitgesetz bei volljährigen Azubis und das Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen. Was das für dich bedeutet, erklären wir dir hier.

Arbeitszeiten

Minderjährige arbeiten …

… nicht länger als acht Stunden am Tag.

… maximal 40 Stunden pro Woche.

… an maximal fünf Tagen in der Woche.

… weder an Samstagen noch an Sonn- und Feiertagen.

… nur zwischen 6 und 20 Uhr.

Volljährige arbeiten …

… maximal 48 Stunden pro Woche.

… an maximal fünf Tagen in der Woche.

… nicht an Sonn- und Feiertagen.

Ausnahmen bestätigen die Regel. Je nach Branche kannst du daher auch abweichend arbeiten. So gilt beispielsweise für das Bäckerhandwerk, dass auch minderjährige Auszubildende vor sechs Uhr arbeiten dürfen. In der Gastronomie und im Einzelhandel wird auch am Wochenende gearbeitet. Dann wird dies durch einen anderen freien Tag in der Woche ausgeglichen. Im Schichtdienst dürfen Minderjährige ab 16 Jahren auch mal bis 22 Uhr arbeiten oder bis 23 Uhr mit 17 Jahren. Volljährige Azubis dürfen ohne Einschränkungen auch nachts arbeiten.

Aufgepasst!

Der Berufsschulunterricht zählt als Arbeitszeit. Ein Schultag = ein 8-Stunden-Tag. Eine Schulwoche (mind. 25 Stunden) = eine 40-Stunden-Woche. Daher muss der Betrieb dich für diese Zeit freistellen.

Ruhezeiten und Pausen

Pausen und Ruhezeiten sind wichtig, damit du neue Energie tanken kannst. Je nach Arbeitszeit und ob du volljährig bist oder nicht hast du unterschiedliche Ansprüche. Für Minderjährige gilt: Nach viereinhalb bis sechs Stunden Arbeitszeit müssen sie eine Pause von 30 Minuten machen, nach sechs Stunden sogar eine ganze Stunde. Zwischen den Arbeitstagen gibt es einen Anspruch auf zwölf Stunden Freizeit, das ist die Ruhezeit. Volljährige Azubis müssen nach spätestens sechs Stunden eine 30-minütige Pause einlegen und nach neun Stunden eine Pause von 45 Minuten. Für sie sieht das Arbeitszeitgesetz eine Ruhepause von elf Stunden vor. Und denke daran, dass du auch während der Ausbildung Anspruch auf Urlaub hast.

Überstunden

In der Ausbildung sind Überstunden eigentlich nicht vorgesehen, allerdings kann es gelegentlich dazu kommen, dass du auch als Azubi mal länger arbeitest. Bist du minderjährig, sind Überstunden sogar nur in Notfällen erlaubt. Das Berufsbildungsgesetz sieht hier vor, dass Überstunden von Auszubildenden besonders zu vergüten oder durch Freizeit entsprechend auszugleichen sind.

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