Mit einem Praktikum die Welt entdecken Egal ob Shanghai, New York oder Europa – Du willst fremde Kulturen und andere Arbeitsweisen kennenlernen? Dann mach doch ein Auslandspraktikum. Dabei gewinnst du nicht nur viele neue Eindrücke, sondern sammelst auch einzigartige Berufserfahrung. Einige Betriebe bieten ihren Auszubildenden die Möglichkeit eines Auslandspraktikums. So zum Beispiel Kessler & Co. Wir haben uns bei den Experten für euch schlau gemacht und Eindrücke aus erster Hand gesammelt.
Die Rahmenbedingungen für ein Auslandspraktikum
Wusstest du, dass die Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte für Auszubildende im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2 Abs. 3) festgelegt sind? Dort heißt es, dass „Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient“. Ein Viertel deiner Ausbildungsdauer darf das jedoch nicht überschreiten.
Die Länge des Aufenthalts ist je nach Betrieb oft unterschiedlich. Bei Kessler & Co. ist diese durch den Kooperationspartner fest vorgegeben. „Da wir mit dem Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V. kooperieren, beträgt der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung vier Wochen“, erklärt Personalreferent Fabian Sekler, der die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden bei Kessler & Co. koordiniert. Er und das Team von Kessler & Co. halten ein solches Praktikum ab dem zweiten Lehrjahr für sinnvoll. „Im ersten Lehrjahr müssen die Auszubildenden erstmal im Betrieb, in der dualen Ausbildung und im Ausbildungsberuf ankommen.“ Voraussetzungen, Rechte und Pflichten Die gute Nachricht ist, dass ein solcher Auslandsaufenthalt nicht unbedingt von deinen Schulnoten oder Fremdsprachenkenntnissen abhängig ist. Für die genauen Voraussetzungen erkundigst du dich jedoch am besten vorab bei deinem Ausbildungsbetrieb, deiner zuständigen Kammer oder deiner Schule. Einige Anbieter setzen jedoch oft ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Denke auch daran, dass dein Ausbildungsverhältnis während deines Auslandsaufenthalts ganz normal fortgeführt wird, mit allen Rechten und Pflichten. Dazu zählt beispielsweise, dass du weiterhin deine Ausbildungsvergütung erhältst, und dass du dein Berichtsheft weiterhin führen musst. Geht dein Auslandsaufenthalt außerdem länger oder fällt in deinen Berufsschulblock, vergiss nicht, den verpassten Stoff nachzuholen.
Von Azubi zu Azubi
Ein Auslandspraktikum kann ein großer Gewinn für dich sein. Das findet auch Lea Horlacher. Sie ist Industriemechanikerin im dritten Lehrjahr bei Kessler & Co., und war von ihren Auslandspraktika begeistert. Diese führten sie dorthin, wo andere Urlaub machen. Einmal nach Malta und das andere Mal nach Kreta. „Das Praktikum hat mir sowohl in der Sprache als auch bei meiner persönlichen Entwicklung sehr weitergeholfen“, berichtet sie.
Experten-Tipp
Fabian Sekler, Personalreferent, Kessler & Co. GmbH & Co. KG
„Wir sehen den Auslandsaufenthalt als eine Bereicherung in der Persönlichkeitsentwicklung an und möchten deshalb all unseren Auszubildenden einen Auslandsaufenthalt ermöglichen.“ Ich achte jetzt viel mehr auf wichtige Details.“
„Neue Aufgaben gehe ich jetzt viel offener und entspannter an. Außerdem habe ich noch mehr Freude daran, neue Dinge zu lernen und mich fachlich weiterzuentwickeln.“
Neugierig?
Du hast Lust auf ein Auslandspraktikum bekommen? Dann halte doch bei deine Ausbildungsplatzsuche Ausschau nach Betrieben, die dir diese Chance ermöglichen oder sprich deinen Ausbildungsbetrieb einfach mal darauf an. Die Erfahrung aus einem solchen Erlebnis bringt dich im Job und persönlich weiter!