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Deine Finanzen fest im Blick

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Spätestens jetzt, wenn du eine Ausbildung startest, kommt das Thema Finanzen auf dich zu. Dazu solltest du diese gut im Blick haben, denn auch als Azubi hast du Lebenshaltungskosten – vor allem wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Wir haben für dich allerhand Wissenswertes dazu zusammengetragen.

Ausbildungsvergütung

Es ist dein erstes eigenes Gehalt. Dieses kann je nach Beruf sehr unterschiedlich ausfallen und wird dir monatlich gezahlt – auch wenn du Urlaub hast, krank bist oder für die Zeit, in der du für die Berufsschule freigestellt bist. Grundsätzlich aber ist deine Ausbildungsvergütung in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Ein Blick dort hinein lohnt sich also. Bei manchen Berufen hingegen wird die Vergütung durch einen Tarifvertrag geregelt. Was ganzwichtig ist: Mittlerweile gibt es auch für die duale Ausbildung einen Mindestlohn.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Ob du Lohnsteuer zahlst, ist abhängig von deiner Ausbildungsvergütung und deiner Steuerklasse. Sobald das der Fall ist, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Denn meistens kannst du dir dann die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Wirf also einen genauen Blick auf deine Lohnabrechnung, die du von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst, um zu prüfen, ob du Lohnsteuer bezahlst. Zusätzlich kannst du sogenannte Werbungskosten wie die Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb von der Steuer absetzen. Oft ist das jedoch nur sinnvoll, wenn deine Werbungskosten im Jahr über 1.000 Euro liegen. Bei deiner ersten Steuererklärung ist es aber immer ratsam, sich von jemandem helfen zu lassen, der bereits Erfahrung damit hat.

Den Lohn aufbessern

Musst du von deiner Ausbildungsvergütung beispielsweise Miete für deine Wohnung und andere Lebenshaltungskosten zahlen, kann es vorkommen, dass diese nicht zum Leben reicht. Doch dann kannst du staatliche Hilfe beantragen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

  1. Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungshilfe (kurz BAB) kann von Azubis und dualen Studierenden beantragt werden. Sie wird individuell berechnet und ist abhängig von deiner persönlichen Lebenssituation. Außerdem ist der Anspruch darauf an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern weg, um bei ihnen wohnen zu bleiben, also musst du umziehen.
  • Du lebst nicht mehr bei deinen Eltern und hast mindestens ein Kind.
  • Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil.
  • Kindergeld

Bis zu deinem 25. Lebensjahr bekommen deine Eltern auch während deiner Ausbildung oder deines Studiums in der Regel noch Kindergeld für dich. Wohnst du nicht mehr daheim, müssen sie dir das Kindergeld weiterleiten, denn es soll dich in deiner Ausbildung unterstützen.

  • Nebenjob

Solltest du einen Nebenjob beginnen wollen, um dein Azubigehalt aufzustocken, musst du das auf jeden Fall deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen. Ein solcher darf dir allerdings verweigert werden, wenn er dich von der Ausübung deiner Ausbildung abhalten würde. Denke daran, dass du diese Einkünfte auch angeben musst, wenn du zum Beispiel BAB beantragst oder bekommst. Um am Ende nicht womöglich weniger Geld in der Tasche zu haben, trotz mehr Arbeit, lohnt es sich, vorab genau nachzurechnen.

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