In der neuen Pflegeausbildung sollen die Bereitschaft und die Befähigung aufgebaut werden, die für ein professionelles Pflegehandeln in Pflegesituationen sowie für die eigene fachliche und persönliche Weiterentwicklung erforderlich sind (§ 5 PflBG). Dieses Ziel soll mit dem Konzept der Kompetenzorientierung erreicht werden, mit dem die Perspektive des bzw. der Lernenden und ihre Entwicklung im Prozess des lebenslangen Lernens in den Mittelpunkt der Pflegeausbildung gerückt werden. Anstelle der bisherigen Themenbereiche bzw. Lernfelder, der bis 2019 gültigen Alten- und Prüfungsverordnung handlungsorientierte Kompetenzbereiche für die schulische und praktische Pflegeausbildung vor und ist auf den Erwerb und die Entwicklung von Kompetenzen ausgerichtet.
In der Fortbildung wollen wir uns mit der Ausbildungsplanung beschäftigen wie die Rahmenpläne und die Kompetenzbeschreibungen in der PflAPrV zu verstehen sind, wie Praxisanleiter*innen die Entwicklung von Kompetenzen bei Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung fördern können und wie man Kompetenzen und deren Entwicklung beobachten und beurteilen kann.